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DIREKTE DEMOKRATIE *
In Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: “Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Inhaltlich gilt dies auch für das deutsche Grundgesetz. Österreichs Parteiendemokratie hat einige Jahrzehnte lang hervorragend funktioniert.
Seit dem Eintritt Österreichs in die EU sind jedoch zunehmende Zentralisierung und zunehmender Abstand zwischen den Parteien und großen Teilen der österreichischen Bevölkerung spürbar. Dies schafft vor allem in Zeiten struktureller, wirtschaftlicher und politischer Veränderungen Misstrauen, da nicht nur gefühlt, sondern faktisch, Veränderungen von oben herab den Bürgern auferlegt werden, ohne diese substanziell einzubeziehen.
Dieser immer größer werdende Spalt des Vertrauens zwischen internationalen Institutionen, wie z.B. der EU, die mittels Parteienentscheidungen gesellschaftliche Veränderungen umsetzt, erhöht in diesen Zeiten die Kluft des Vertrauens wie nie zuvor in der Zeit der zweiten Republik.
Dies kann in einem negativen Szenario eine wesentliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und den inneren Frieden werden. Jeder anständige Demokrat, der sein Land und sein Volk liebt, muss in solchen Situationen danach streben Lösungen für dieses negative Szenario zu finden und sich dafür auch tatkräftig einzusetzen.
Die Verringerung dieser zunehmenden Kluft des Vertrauens kann politisch ausschließlich durch die Einbeziehung des Volkes in die Verantwortungs- und Entscheidungsstruktur gewährleistet werden. Dies heißt nicht die Abschaffung der Parteiendemokratie sondern die klare, sinnvolle und glaubhafte Ergänzung dieser um den Aspekt der vom Volk initiierten Volksabstimmung.
Somit gründet sich die künftige Zeit des Friedens und der Demokratie in Freiheit automatisch in der Überwindung dieser Kluft und der direkten Einbeziehung des Volkes auch in die fundamentalen Entscheidungsfindungen des Staates und des Gesetzgebers. Deswegen heißt es in solchen Zeiten – MEHR DEMOKRATIE WAGEN um Frieden und damit positive gesellschaftliche Entwicklung im Inneren und im Äußeren zu bewahren!
Ausgehend von Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes: “Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.” Folgender konkreter Ansatz zur Umsetzung: Die vor Ort lebende österreichische Bevölkerung der Region – Gemeinde, Bundesland oder gesamt Österreich – erwirkt durch Unterschrift von mindestens 3% beim Gemeindeamt oder Magistrat eine Volksabstimmung, die binnen 4 Wochen abzuhalten ist.
Jeder Bürger hat das Recht sowohl die geleisteten Unterschriften einzusehen wie auch bei der Auszählung der Volksabstimmung beizuwohnen und diese als Volksvertreter zu kontrollieren. Jeder Bürger hat die Pflicht bei Ungereimtheiten dies bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Diese ist gezwungen der Sachlage nachzugehen!
Das Ergebnis dieser Volksabstimmung ist zwingend in kürzest möglicher Frist politisch umzusetzen und kann durch keinen Beschluss des Parlamentes oder anderer staatlicher Institutionen aufgehoben oder gehemmt werden.
Einzig der direkt gewählte Bundespräsident – das Staatsoberhaupt – hat die Möglichkeit nach sorgfältiger Abwägung eine solche Volksabstimmung durch Veto einmalig wiederholen zu lassen. Das Ergebnis der Wiederholung ist endgültig, bis das Volk sich via neuer Volksabstimmung entscheidet, diese abzuändern.
Ein solches Ergebnis dieser Volksabstimmung ist durch keine andere Institution in seiner Auswirkung beeinflussbar.
Der Versuch dieses Ergebnis der Volksabstimmung direkt oder indirekt abzuändern, zu hemmen oder anderweitig zu beeinflussen, gilt als staatsfeindlicher Akt und wird mit der höchstmöglichen Strafe abgeurteilt.
Wien am **15.03.2023 / 01.10.2022 / *12.01.2021
Martin Rutter
martin.rutter@direktdemokratisch.jetzt
Initiative für ehrliche und direkte Demokratie in Österreich
Bereich: Gesellschaft(Politik und Demokratie)
Ziel: WIR UNTERSTÜTZEN UND FÖRDERN SELBSTBESTIMMUNG UND EIGENVERANTWORTUNG, FÜR EIN BEWUSSTES ÖSTERREICH
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