https://keine-impfpflicht.at/

Initiative und Zusammenarbeit

Am 19. November 2021 hat der Bundeskanzler der Republik Österreich gemeinsam mit den Ministern der Bundesregierung in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass er plane, ab dem 1. Februar 2022 österreichweit eine Impfpflicht für alle – per Gesetz – einzuführen.
Diese Ankündigung ist ein noch nie dagewesener Versuch einer Bundesregierung in die Grundrechte der Staatsbürger und Bewohner des Landes, die uns allen durch das Staatsgrundgesetz, die Bundesverfassung, den EU-Vertrag als auch durch die europäische Menschenrechtskonvention zugesichert sind, einzugreifen.

Bereits am Tag nach der Ankündigung haben sicherlich über 100.000 Menschen allein in Wien gegen diese geplante Maßnahme demonstriert. Unabhängig von der persönlichen politischen Ansicht oder politischen Ausrichtung erkennen viele Österreicher, dass die geplante Impfpflicht eine gravierende Verletzung ihrer Rechte darstellen würde.

Dieses Bewusstsein in der Bevölkerung für Grundrechte und das Unverständnis in deren Eingriff findet sich bei geimpften, genesenen und ungeimpften Menschen.

Wir haben bereits über unsere Plattform www.covid-beschwerde.at die letzten drei Monate intensiv damit verbracht, um die Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die die Diskriminierung der ungeimpften Bevölkerung durch die einschneidenden Maßnahmen erlitten hat, beim Verfassungsgerichtshof „aufzuzeigen“. Derzeit sind 6 Verfahren vor dem VfGH anhängig. Um diese Verordnungsprüfungsanträge zu erstellen, waren umfassende Recherchen in den Gebieten der Molekularbiologie und medizinischen Forschung notwendig. Durch diese Recherchen hat sich gezeigt, dass die Impfung ein Weg ist, die Pandemie zu bekämpfen, keinesfalls aber der einzige Weg und jedenfalls nicht einer, der zur Impfpflicht führen soll.

Mit Stand des November 2021 wissen wir, dass keiner der bisherigen Impfstoffe eine dauerhafte sterile Immunität schafft, die seitens der Politik zugesagt wurde. Wir wissen auch, dass es zwar nachvollziehbare Studien gibt, wonach die Impfung für einen Großteil der Geimpften einen temporären persönlichen Schutz vor schweren Verläufen bietet, aber es andererseits auch seriöse Studien gibt, wonach das Problem der Impfdurchbrüche (also der schwere Krankheitsverlauf bei vollständig geimpften Personen) immer größer wird.

Die Politik hat von Beginn an weniger auf Aufklärung, als auf Versprechen gesetzt. Die Ansicht der Regierung, dass die Impfung, und sei sie zwangsweise verabreicht, ein „Gamechanger“ sein würde, ist immer weniger wissenschaftlich haltbar. Der Umstand, dass mittlerweile „Booster-Impfungen“ nun sogar bereits 4 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen werden, ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Impfung alleine nicht zur Beendigung der Infektionskette führen wird.
Grundrechtseingriffe, wie jene einer Zwangsimpfung, dürfen jedoch nur durchgesetzt werden, wenn es keine gelinderen Mittel zur Bekämpfung der Pandemie gibt.
Unserer Ansicht nach, ist das wichtigste Werkzeug zur Unterbrechung der Infektionskette die flächendeckende Testung (mittels PCR-Test), sowie der rechtzeitige Aufbau eines ausreichenden medizinischen Infrastruktursystems durch das die wenigen tatsächlich schwer an SARS-CoV-2 erkrankten Personen angemessen behandelt werden können. Polit-Versagen darf nicht zur Verletzung der Grundrechte führen.

Hinzu tritt, dass die Entscheidung über eine medizinische Behandlung ein fundamentales Grundrecht in unserem westeuropäischen Wertesystem ist, da es seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts Generalkonsens war, dass man keine Zwangsbehandlungen dulden muss, wenn andere Möglichkeiten offen stehen.

Aus all diesen Gründen haben wir beschlossen, neben der Plattform www.covid-beschwerde.at auch eine gesonderte Plattform zum Kampf gegen die angekündigte Impfpflicht zu erstellen.

Im Unterschied zur Plattform www.covid-beschwerde.at beschäftigt sich diese Plattform im Wesentlichen mit der Aufarbeitung der juristischen Möglichkeiten gegen ein allfälliges Impfpflicht-Gesetz vorzugehen, und zwar bereits zum einen im Vorfeld der Gesetzeswerdung, als auch zum anderen nach Verabschiedung des Gesetzes in Form von Gesetzesprüfungsanträgen beim Verfassungsgerichtshof, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und allenfalls weiteren Gerichtshöfen.

Wir planen zu diesem Zweck: (siehe auch Methodik)

mediale Aufklärungsarbeit zu leisten,
die verantwortlichen Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates einzubinden,
ein Volksbegehren vorzubereiten und letztlich
im Rahmen jedes uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittels die Gesetzeswerdung zu verhindern und/oder zu bekämpfen.

Wer daran interessiert ist, uns hiebei zu unterstützen, ist gerne eingeladen, sich hier zu registrieren und durch einen finanziellen Beitrag unser Handeln zu unterstützen und damit auch ein Statement für den Erhalt der medizinischen Selbstbestimmung jedes einzelnen abzugeben.

Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL

Mag. Alexander Scheer

Bereich:   Recht(Politik und Demokratie)

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